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Baumkontrolle

Nach FLL-Baumkontrollrichtlinien

Project Info

Project Description

Seit Ende des Jahres 2004 ist mit der FLL-Baumkontrollrichtlinie ein einheitlicher Leitfaden für die Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen verfügbar. Sie gilt für Bäume, die aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht kontrolliert werden müssen, z.B. Bäume an Straßen, Wegen, Plätzen, Wohnanlagen, Spiel- und Sportanlagen, Schulen, Öffentlichen Plätzen, Friedhöfe, an Kindergärten, Schulen u.s.w.

Die Herstellung der Verkehrssicherungspflicht an Bäumen ist eine Rechtspflicht des Eigentümers. In der Vergangenheit kam es durch unterlassene Kontrollen zu Sach- und Personenschäden.

Nach FLL-Baumkontrollrichtlinie erfolgt die Baumkontrolle abgestuft, wobei der Untersuchungsaufwand und Maßnahmenintensität in erster Linie von den bei den Regelkontrollen Festgestellten Symptomen abhängt.

Als Sichtkontrolle in Form der, fachlich qualifizierten Inaugenscheinnahme mit Festlegung des weiteren Vorgehens erfolgt hieraus ein Handlungsbedarf oder kein Handlungsbedarf. Besteht Handlungsbedarf kommt entweder eine Eingehende Untersuchung in Frage oder eine Weitere Inaugenscheinnahme z.B. mittels Hubarbeitsbühne oder Seilklettertechnik (SKT). Dieses kann eine Änderung des Regelkontrollintervalls zur folge haben, Baumpflegerische Maßnahmen oder die Fällung (nur bei eindeutigen Schadbild).

Die Häufigkeit von Baumkontrollen hängt von

  • Der Sicherheitserwartung des Verkehrs ab
  • Dem Zustand des Baumes, dem Standort und Veränderungen im Baumumfeld sowie von der Baumart, Entwicklungsphase und dem Baumalter.

Nach Extremen Witterungsereignissen sind Zusatzkontrollen erforderlich (Orkanen, Eisregen etc.).

Die wichtigste Tätigkeit des Baumkontrolleurs ist die Festlegung des Handlungsbedarfs zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit oder zur baumfördernden Pflege. In der Regel werden auch die Zeiträume, in der die Maßnahme zu erfolgen hat direkt am Baum festgelegt.

Bei der Baumkontrolle ist die Dokumentation für jeden einzelnen Baum von besonderer Bedeutung. In der Praxis hat sich eine jährliche Begehung in den Sommermonaten bewährt. Neben verlässlichen Aussagen über die Baumvitalität anhand der Blattentwicklung und des Sprosses können zusätzlich Erkenntnisse über Fruchtkörper Holzzersetzende Pilze gewonnen werden.

Zum Schnellen Auffinden der Bäume werden diese mit einer nummerierten Baumplakette versehen. Die Plakette wird mit einen Edelstahl Nagel in ca. 2-3m Höhe am Baum befestigt.

Zu unseren Leistungen gehören

  • Eingehende Beratung
  • Festlegung des zu kontrollierenden Baumes-/Baumbestandes
  • Die Erstaufnahme der Relevanten Daten
  • Die Regelkontrolle
  • Auswertung der Kontrolle nach Dringlichkeit und Maßnahmen
  • Einholen von eventuell anfallenden Genehmigungen
  • Die Beseitigung der festgestellten Mängel und Schäden

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