Project Info
Project Description
Wenn das Lichtraumprofil nicht mehr ausreichend ist, dann sollte ein Lichtraumprofilschnitt durchgeführt werden, d.h. das durch Schnitte im Grob- und Schwachastbereich das Lichtraumprofil wiederhergestellt wird.
Die ZTV-Baumpflege gibt vor allen beim Lichtraumprofilschnitt eine klare Regelung vor. Mit der Herstellung des Lichten Raumes muss schon beim Jungbaum begonnen werden. An Straßen ist ein Lichtraum von 4,5m Höhe freizuhalten, über Rad- und Fußwegen von 2,5m. Bei einem Lichtraumschnitt von 4,5m Höhe sollte dies durch vier bis fünf Schnittmaßnahmen erreicht sein. Die Schnittmaßnahmen sollten im Abstand von zwei bis drei Jahren erfolgen. Grob- oder Schwachäste können zur Erhaltung oder Herstellung des Lichtraumprofils eigekürzt oder abgesägt werden. Nur im begründeten Einzelfall sollten Starkäste entfernt und nur im notwendigen Maße eingekürzt werden. Wenn Starkäste überhaupt geschnitten werden müssen hat dieses damit zu tun das mit dem Lichtrauprofilschnitt zu spät begonnen wurde.